Rechtliche Tips gegen unlautere eBay-BewertungenNeben Phishing-Attacken sind Nutzer des
weltgrößten Internet-Autkionshauses eBay zunehmend auch falschen Bewertungen ausgesetzt. Gute
Käufer-Bewertungen sind Voraussetzungen für erfolgreiches Verkaufen bei eBay. Diesen Umstand nutzen
immer mehr Mitkonkurrenten und versuchen, andere Verkäufer durch falsche negative Bewertungen aus dem
Feld zu schlagen.
Gegen falsche Bewertungen kann jedoch vorgegangen werden:
"Tatsachen erkennt man daran, daß sie, im Gegensatz zu Meinungsäußerungen, überprüfbar sind. Demnach
läßt sich eine Bewertung wie 'die Lieferung hat zwei Wochen gedauert', objektiv überprüfen. Ist sie
falsch, muß sie zurückgenommen werden", erklärt die Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer.
eBay bietet aber auch selbst Maßnahmen, gegen falsche Bewertungen vorzugehen. Der Verkäufer ist zur
Veröffentlichung einer Gegendarstellung berechtigt. Zusätzlich kann die Bewertung bei Zustimmung des
Käufers innerhalb einer bestimmten Frist gelöscht werden.
Weist die Bewertung strafrechtlich relevante Inhalte auf, ist das Onlineauktionshaus sogar direkt zur
Löschung verpflichtet. Ein weiterer Weg, sich gegen unlautere Methoden zur Wehr zu setzen, ist die
direkte Vorgehensweise gegen nicht gerechtfertigte Bewertungen. Im Fall einer falschen
Tatsachenbehauptung kann laut Heukrodt-Bauer sogar unmittelbar gegen den Bewerter vorgegangen