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Sicherheit für Sie durch unseren E Mobil Prüfungen

Eine neue VDE-Bestimmung legt regelmäßige Prüfungen von mobilen Werkzeugen (Bohrmaschinen usw.)auch in Wohnungen und Gebäuden für private Wohnzwecke fest!

Der deutsche Sicherheitsstandard ist anerkanntermaßen einer der höchsten in Europa.
Und dennoch: Der jahrzehntelange fahrlässige Umgang mit den Prüffristen der Elektroanlagen zeigt nun seine Folgen.
Denn über 50% aller Feuerschäden haben elektrische Defekte oder auch Blitzschlag als Ursache.

Viele der Schäden hätten vermieden werden können, wenn technische Anlagen und Geräte fachmännisch installiert oder einer ständigen meßtechnischen Kontrolle unterzogen worden wären.
Eine Möglichkeit, das Schadensrisiko zu drosseln und die Sicherheit elektrischer Geräte und Anlagen zu erhöhen, bietet der E-CHECK.

Der E-CHECK steht für eine vorbeugende Maßnahme, die mit minimalen Kosten verbunden ist, gemessen daran, daß beispielsweise eine fehlerhafte Installation eine Wohnung oder gar einen Betrieb in Schutt und Asche legen kann.
 

Sie fragen sich:

Worauf muß ich als Eigentümer, Vermieter, Inhaber, Geschäftsführer, achten?

Eine neue VDE-Bestimmung legt regelmäßige Prüfungen von mobilen Werkzeugen(Bohrmaschinen usw.)auch in Wohnungen und Gebäuden für private Wohnzwecke fest!

Private Nutzung
Grundsätzlich gilt: Der Eigentümer einer Elektroanlage ist auch für deren Zustand verantwortlich. So ist der Eigentümer in der Regel auch für Schäden, die aus dem nicht ordnungsgemäßen Zustand einer Elektroanlage entstehen, haftbar.
Dazu kommt die neue VDE-Bestimmung DIN VDE 105-100 (VDE 0105 Teil 100). Hierzu schreibt die Deutsche bzw. Elektrotechnische Kommision im DIN und VDE: "Im Gegensatz zur früheren Bestimmung sind elektrische Anlagen von einer Prüfpflicht nicht mehr ausgenommen. Somit müssen Wohnungen und Gebäude, auch wenn Sie nach Art und Nutzung ausschließlich Wohnzwecken dienen, in angemessenen Zeitabständen geprüft werden."
Zwar besteht mit dieser Novellierung für Privatkunden keine ausdrückliche Rechtspflicht; bei Schadensfällen rekurieren Gerichte aber auf Richtlinien, wie eben die VDE-Norm.
Damit erlangt der E-CHECK nicht nur für den Mieter, sondern auch für Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungseigentümern eine besondere Bedeutung. Da er die Einhaltung der geltenden technischen Vorschriften schwarz auf weiß nachweist, schützt er vor unliebsamen Überraschungen. Im Ernstfall können so beispielsweise etwaige Schadensersatzansprüche abgewiesen werden.


Gewerbliche Nutzung:
Prüfpflicht für Gewerbebetriebe gesetzlich vorgeschrieben!
Grundsätzlich gilt: Die Inhaber von Betrieben sind für den einwandfreien Zustand der Elektroanlage verantwortlich und müssen ihn im Schadensfall gegenüber dem Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften und Versicherungen nachweisen können. Laut Unfallverhütungsvorschrift VBG 4 muß die Elektroanlage, bzw. die ortsfesten Geräte im Betrieb mindestens alle 4 Jahre überprüft werden (nicht ortsfeste Geräte sogar alle 6 Monate).
Die Inhaber und Betreiber von öffentlichen Gebäuden sind für den einwandfreien Zustand der Elektroanlage verantwortlich. Und laut Unfallverhütungsvorschrift GUV 2.10 müssen ortsfeste Geräte regelmäßig alle 4 Jahre überprüft werden (nicht ortsfeste Geräte sogar alle 6 Monate).
In Gewerbebetrieben geht die Verantwortung des Eigentümers (sofern er nicht der Nutzer, sondern Vermieter der Räume ist, z.B. in einem vermieteten Bürogebäude) vom Schaltschrank bis zum Übergabepunkt an den vermieteten Raum. Innerhalb des gemieteten Raumes ist der Mieter für den Zustand der ihn betreffenden Teile der Anlage verantwortlich.

Was nützt mir der E-CHECK?

 


Jederzeit Sicherheit: In Haus, Wohnung und Betrieb.


Der E-CHECK ist Sicherheits-Vorsorge, General-Inspektion und Energiespar-Beratung zugleich. Ein Elektro-TÜV für Elektroanlagen und -geräte.

Wichtig zu wissen: Den E-CHECK gibt es nur beim Innungsfachbetrieb, also bei uns, der Fa. ELEKTROINSTALLATIONEN HANS WEISE.


- Thema Sicherheit: Die spannendste Frage im ganzen Haus?
- So erfüllen Sie die neue VDE-Norm - E-CHECK.
- Schadensfälle: Jetzt sind Sie sicher, daß Sie sicher sind.
- Was der E-CHECK kostet?, und was Sie damit sparen können?


Thema Sicherheit: Die spannendste Frage im ganzen Haus?
Ist Ihre Elektroanlage in Ordnung? Bei der Installation, beim fachgerechten Um- und Ausbau oder nach Reparaturarbeiten sorgt dafür Ihr Elektromeister. Aber wissen Sie noch wann er das letzte mal im Haus war? Und vor allem: Wurden nachträgliche Veränderungen, z.B. durch Ihre Mieter, richtig ausgeführt?


So erfüllen Sie die neue VDE-Norm - E-CHECK: .
Für den Zustand der elektrischen Anlage ist der Eigentümer verantwortlich - im Betrieb und auch privat. Denn die neue VDE-Norm nimmt auch elektrische Anlagen in Wohnungen nicht mehr von der Prüfpflicht aus. Der E-CHECK gibt Ihnen die Gewißheit, daß Ihre Elektroanlage allen Sicherheitsvorschriften genügt.
Beim E-CHECK werden unter anderen auch folgende Fragen geklärt: Sind z.B. die Schutzbereiche im Bad berücksichtigt?
Ist gegebenenfalls ein geeigneter FI-Schutzschalter eingebaut?
Ist die richtige Installationsart gewählt, das Installationsmaterial korrekt?
Sind die Stromkreise sinnvoll aufgeteilt?
Das zählt, wenn es um Sicherheit mit Zukunft geht.

Schadensfälle: Jetzt sind Sie sicher, daß Sie sicher sind.
Als Erstes steht im Schadensfall die Frage, ob Ihre Elektroanlage in Ordnung war. Mit dem E-CHECK werden gefährliche Mängel erkannt und beseitigt. Sie sind optimal geschützt gegen Stromschlag, Überlastung, Überspannung sowie gegen andere unangenehme Überraschungen. Im Schadensfall können Sie Ihrer Versicherung den korrekten Zustand der Anlage belegen.

Der E-CHECK ist eine sichere Sache. Für Haus- und Wohnungsbesitzer, Vermieter, Hausverwaltungen oder die öffentliche Hand.
Mehr Sicherheit wird mit Sicherheit belohnt: Die Württembergische Versicherung gewährt bereits Prämienvorteil für E-CHECK-geprüfte Anlagen im privaten und gewerblichen Bereich.

Was der E-CHECK kostet? , und was Sie damit sparen können?
Der E-CHECK erspart Ihnen und Ihrer Familie unangenehme Überraschungen. Sie vermeiden hohe Reparaturkosten und können im Schadensfall den korrekten Zustand Ihrer Elektro-Anlage bestätigen.
Die E-CHECK-Kosten richten sich nach der Größe Ihrer Anlage bzw. Anzahl der Geräte. Bedenken Sie dabei, daß Ihnen die Energieberatung der Fa. Elektroinstallationen HANS WEISE bares Geld bringen kann. Denn Elektrogeräte oder -leuchten der neuen Generation benötigen manchmal 30 - 50% weniger Energie. Wir machen Ihnen gerne ein konkretes Angebot. Sprechen Sie uns an.
 

Rechtsgrundlagen

bulletBerufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A2 (ehem. VBG 4) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
bulletSicherheitsregeln für den Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung BGI 594 (ehem. ZH 1/228)
bulletRegeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen BGI 600 (ehem. ZH 1/249)
bulletElektrische Anlagen und Betriebsmittel ZH 1/634
bulletDIN VDE 0100 Errichten von Starkstromanlagen bis 1000 V, Gruppe 200, 400, 500, 700
bulletDIN VDE 0105 Betrieb von Starkstromanlagen
bulletDIN VDE 0701 Instandsetzung, Änderung und Prüfung elektrischer Geräte
bulletDIN VDE 0702 Wiederhohlungsprüfungen an elektrischen Geräten
bulletDIN VDE 0740 Handgeführte Elektrowerkzeuge

 

Digitale Nachlassverwalter sind gefragt

Viele Menschen organisieren ihr Leben mittlerweile mithilfe von Facebook, eigene Dateien im Internet, Fotoalben und vieles mehr.

Doch was passiert im Todesfall mit diesem und anderen Nutzerkonten bei Fotoseiten, E-Maildiensten etc.? Der Online-Services, krefeldercomputerclub.de und computerhelfer24.de  haben das Problem erkannt und bieten an, sich um den digitalen Nachlass zu kümmern.

 Webseiten wie krefeldercomputerclub.de und computerhelfer24.de

versprechen den Nutzern, ihre Daten nach dem Tod zu verwalten, sie zu löschen oder an Angehörige weiterzuleiten, die eine Vollmacht besitzen.

Ein Online-Vermächtnis kann man auf

krefeldercomputerclub.de und computerhelfer24.de

auch einrichten!

 

T/F: 02151-540566, Mobil: 0174-8710976

Fax-Rufnummer: 03222 150 888 6

 

copyright by  Webmaster und ehrenamtl. kommissarischer Geschäftsführer des Computer Club,  D. Hansen

Zur Beachtung: Dieses Manuskript ist urheberrechtlich geschützt. Der vorliegende Abdruck ist nur zum privaten Gebrauch des Empfängers hergestellt. Jede andere Verwertung außerhalb der

engen Grenzen des Urheberrechtgesetzes ist ohne Zustimmung des Urheberberechtigten unzulässig und strafbar. Insbesondere darf er weder vervielfältigt, verarbeitet oder zu öffentlichen

Wiedergaben benutzt werden. Die in den Beiträgen dargestellten Sachverhalte entsprechen dem Stand des jeweiligen Erscheinungstermin

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Jeden Donnerstag, ab 18.00 Uhr

Unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter beraten Sie gerne täglich ab 18.00 Uhr

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