BGV A2 (bisher VBG4)
Ihre Sicherheit ist unser Anliegen.
Seit dem 01.01.1998 ist die Wiederholungsprüfung VDE0702 aller Elektrogeräte in Ihrem Betrieb nach BGV A2 (bisher VBG4) Pflicht.
Die Prüfungen werden auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift VBG 4 (neu: BGV A2) der Berufsgenossenschaften durchgeführt.
Die Prüfung der Geräte soll Sie vor der Haftung bei Unfällen, verursacht durch defekte Elektrogeräte, und damit vor immensen wirtschaftlichen Schäden schützen. So z.B. schließen Brandschutzversicherungen eine Haftung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oder Teile davon, durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde!
Die Berufsgenossenschaften schließen ebenfalls eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen, und können bei Verstößen gegen solche Unfallverhütungsvorschriften diese mit einer Geldbuße bis zu 20.000,-- € ahnden.
Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).
Kommen Sie daher Ihrer Pflicht nach und lassen Sie jedes Jahr Ihre Geräte von uns prüfen! Der Nachweis der Prüfung entbindet Sie von der Haftung. Die Kosten für eine Prüfung sind weitaus geringer als die Kosten für die Haftung bei einem Schaden! Grundsätzlich sind alle elektrisch betriebenen Geräte zu prüfen, die nicht fest am Netz, sondern mittels Stecker an einer Steckdose angeschlossen sind.
Hierzu gehören z.B.:
Computer, Drucker, Scanner, Rechenmaschinen, elektr. Schreibmaschinen, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel, Kühlschränke, Papierschredder, elektr. Küchengeräte in Werkskantinen, sowie
elektr. Werkzeugmaschinen wie:
Handbohrmaschinen, Elektrotacker, Lötgeräte, Schwingschleifer, Dreieckschleifer, elektr. betriebene Sprühpistolen, Trennjäger, Ein- und Zweihand-Flexgeräte, Elektroschlagschrauber, Schleifblöcke, Ständerbohrmaschinen, Schutzglas- Schweißgeräte, Handschweißgeräte usw.
Ziel der Wiederholungsprüfung:
Mit der Wiederholungsprüfung sollen eventuelle Abnutzungen oder Beschädigungen rechtzeitig erkannt werden, sofern sie sicherheitstechnisch relevant sind. Des weiteren soll sie den sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand eines gebrauchten Gerätes belegen, damit es weiterhin benutzt werden kann. Die Wiederholungsprüfung besteht aus der Sichtprüfung, dem Messen und der Funktionskontrolle.
Die erste Teilprüfung:
Sichtprüfung
Die Sichtprüfung soll feststellen, dass beim Prüfling keine äußeren sicherheitsrelevanten Mängel vorliegen. Spezielles Augenmerk ist auf Isolierungen zu legen. In weiterer Folge müssen der Zustand, die Zugentlastung und der Biegeschutz der Anschlussleitung durch Besichtigung und Handprobe überprüft werden. Ebenso ist auf Anzeichen von unsachgemäßen Gebrauch zu achten.
Die zweite Teilprüfung:
Messen
Folgende Messungen müssen in Abhängigkeit vom jeweiligen Prüflingstyp und der Schutzklassenzuordnung durchgeführt werden:
- Widerstandsmessung des Schutzleiters
- Messung des Isolationswiderstandes
- Messung des Ersatzableitstromes
- Messung des Berührungsstromes
- Messung des Schutzleiter- bzw. Differenzstromes
Die dritte Teilprüfung:
Funktionsprüfung:
Nach dem Messen kann die Funktionsprüfung durch Erprobung erfolgen.
Die abschließende Beurteilung:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle erforderlichen Teilprüfungen bestanden sind. Andernfalls darf das Gerät in diesem Zustand nicht weiter verwendet werden und muß entsprechend DIN VDE 0701 repariert werden.
Richtwerte für Prüffristen ostsveränderlicher Verbraucher:
1.) Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel = Richtwert: Alle 6 Monate, auf Baustellen alle 3 Monate
2.) Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen = Richtwert: 6 Monate
Wird bei Prüfungen eine Fehlerquote kleiner 2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.
3.) Anschlussleitungen mit Stecker = Richtwert: Alle 12 Monate. Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen.
4.) Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss = Richtwert: Alle 2 Jahre. In Büros oder ähnlichen Bedingungen.
Die Dokumentation:
Die Dokumentation nimmt in modernen Managementsystemen einen sehr wichtigen Platz ein. Sie ermöglicht dem Verantwortlichen jederzeit den Nachweiß, dass er seinen Verpflichtungen nachgekommen ist .
Die Analyse der Dokumentation ermöglicht zusätzliche Aussagen:
- Welche Fehler traten am häufigsten auf und wie können Sie in Zukunft vermieden werden?
- Genügen alle Geräte den Anforderungen ihrer Umgebung?
- Sind die Prüfintervalle ausreichend, bzw. können sie verlängert werden?
- Wurden die defekten Geräte außer Betrieb gesetzt?
- Wann und von wem wurden die Geräte instandgesetzt?
Wird eine derartige Dokumentation erstellt, so erhält der Verantwortliche oftmals zum ersten mal eine vollständige Übersicht über die in seinem Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Verbraucher.
Rechtliche Bedeutung der Messprotokolle:
Die rechtliche Bedeutung von Mess - und Prüfprotokollen ist für den Betreiber einer elektrischen Anlage spätestens dann von Wichtigkeit, wenn es zu einem Unfall mit dem geprüften Gerät gekommen ist. Wird der Verantwortliche in einem Personen - oder Schadensprozess verwickelt, muss er nachweisen, daß er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist.
Sollte er dies z.B. anhand eines Prüfprotokolls nachweisen können, so ist eine strafrechtliche Verurteilung trotz des Unfalls so gut wie auszuschließen. Zur eigenen Absicherung ist es daher unerlässlich, dass die durchgeführten Wiederholungsprüfungen an den elektrischen Geräten mit den entsprechenden Messwerten in einem Prüfprotokoll festgehalten werden. Das Messprotokoll ist die Beweisurkunde.
Wir werden die Prüfungen mit der z.Zt. neuesten Messtechnik durchführen. Die Kennzeichnung und Identifikation von Betriebsmitteln durch Barcodeleser und Barcodeaufdrucken, Verwaltung der Termine und automatische Protokollierung sowie automatische Einstellung von Terminlisten werden mit dieser Technik durchgeführt.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle erforderlichen Teilprüfungen bestanden sind. Andernfalls darf das Gerät in diesem Zustand nicht weiter verwendet werden und muß entsprechend DIN VDE 0701 repariert werden. Wir werden die Prüfungen mit der z.Zt. neuesten Messtechnik durchführen.
Die Kennzeichnung und Identifikation von Betriebsmitteln durch Barcodeleser und Barcodeaufdrucken, Verwaltung der Termine und automatische Protokollierung sowie automatische Einstellung von Terminlisten werden mit dieser Technik durchgeführt.
Über Preise für Prüfungen nach BVG A2 inkl. Dokumentation und Gerätekennzeichnung
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